Der Flugplatz

Beschreibung des Flugplatzes



Allgemeine Angaben


Bezeichnung: Sonderlandeplatz Kremmen-Hohenbruch


Lage:


Der Sonderlandeplatz - Flurstück Gemarkung Hohenbruch-befindet sich im Land Brandenburg; Landkreis Oberhavel; 8 km östlich der Stadt Kremmen und 2 km westlich der Ortschaft Hohenbruch.


Flugplatzbezugspunkt:


a) geographische Lage: 52° 47' 43'' N
(WGS 84 - System) 13° 06' 16'' E
b) Höhe über NN: 36,6 m


Klassifizierung:


Der Sonderlandeplatz Kremmen-Hohenbruch erfüllt die Bedingungen und Merkmale der Codezahl 1A entsprechend den Richtlinien für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Landeplätzen für Flugzeuge (NFL I- 327 / 01. Er ist ausschließlich zur Benutzung durch Luftsportgeräte (Ultraleicht-Flugzeuge) genehmigt.


Start- und Landebahn, Abstellflächen und sonstige Flugbetriebsflächen:


Die Start- und Landebahn und anderen Flugbetriebsflächen, die Flächen für das Abstellen von Luftfahrzeugen und zur Abwicklung des Flugplatzverkehrs ergeben sich aus den Anlagen der Genehmigung.


Start- und Landebahn (unbefestigt):


Richtung              Bezeichnung                  Länge                  Breite             Belag
140°/320°              14/32                               360 m                   30 m               Gras


Verfügbare Strecken:


Bezeichnung                                             TORA                                    LDA
14                                                               360 m                                   360 m
32                                                               360 m                                   360 m


Streifen:


Länge: 420 m
Breite:   53 m


Rollbahn (entsprechend Platzdarstellungskarte in der jeweils aktuellen Fassung):


Breite: 7,50 m
Belag: Gras


Abstellfläche (entsprechend Platzdarstellungskarte in der jeweils aktuellen Fassung):


Länge: 90 m
Breite: 30 m
Belag: Gras


Markierung der Flugbetriebsflächen
Sichtanflug am Tag entsprechend NFL I - 94 / 03


Betriebszeiten und Einschränkungen:


Für den Sonderlandeplatz Kremmen-Hohenbruch besteht keine Betriebspflicht, d. h. er unterliegt keiner festen Betriebszeit (Öffnungszeit). Es gilt grundsätzlich die PPR-Regelung (Prior permission required), mit vorheriger Anforderung des Luftfahrzeugführers und nach Zustimmung des Flugplatzhalters. Der Sonderlandeplatz darf für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) bei Tag unter Sichtwetterbedingungen (VMC) benutzt werden.
Der Flugbetrieb wird zu folgenden Zeiten (Ortszeit) gestattet:
- Montags bis Sonntags von 07.00 Uhr bis Sonnenuntergang
(SS) ausgenommen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Ruhezeit zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr
- Platzrundenflüge, außer zum An- und Abflug sind untersagt.


Funktechnische Einrichtungen / Telefon:


Der Sonderlandeplatz ist mit einer beweglichen Bodenfunkstelle ausgerüstet.
Die Funkfrequenz lautet: 123,425 MHz. Der Rufname lautet "Kremmen Start"
Die Telefonnummer des Flugleiters lautet 033051/26017 o. 0171/4981735